Recht
Wann Radon-Messen in Österreich Pflicht ist
Seit 2020 regeln das Strahlenschutzgesetz und die Radonschutzverordnung den Umgang mit Radon. Für die meisten wird es an einer Stelle konkret: Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoß innerhalb eines Radonschutzgebiets müssen gemessen werden. Hier steht, was das genau bedeutet.
Radonschutzgebiet oder Radonvorsorgegebiet?
Die Radonschutzverordnung (RnV), BGBl. II Nr. 470/2020, weist in Anlage 1 zwei Kategorien aus, und der Unterschied ist wichtig:
Die Ausweisung erfolgt auf Gemeindeebene und stützt sich auf eine mehrjährige österreichweite Messkampagne. Ob Ihre Adresse betroffen ist, können Sie hier prüfen.
Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete gilt keine allgemeine Messpflicht — erhöhte Werte kommen dort trotzdem vor. Die Gebietskulisse ist eine regulatorische Schwelle, keine Entwarnung.
Die Messpflicht an Arbeitsplätzen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Radonschutzgebieten sind unabhängig von der Art ihrer Arbeit oder Branche zum Radonschutz verpflichtet. Liegt ein Arbeitsplatz im Erdgeschoß oder in einem Kellergeschoß, muss die Radonkonzentration dort ermittelt werden — und zwar durch eine ermächtigte Überwachungsstelle. Eine Messung mit selbst beschafften Geräten erfüllt die Pflicht nicht.
Die Vorgaben im Einzelnen: mindestens ein Messgerät je 150 m² Grundfläche eines Raumes; Messdauer mindestens sechs Monate, davon mindestens die Hälfte zwischen 15. Oktober und 15. April. Praktikable Zeitfenster sind etwa Mitte Dezember bis Ende Juni oder Mitte Juli bis Ende Jänner. Für Wohngebäude sieht die Verordnung die Messung in den beiden meistbenützten Aufenthaltsräumen vor.
Die Fristen: Betriebe, die neu zu arbeiten beginnen, müssen die Messung innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beauftragen. Für Betriebsstätten, die schon beim Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes 2020 bestanden, endete die Übergangsfrist am 31. Juli 2022. Wer bis heute nicht gemessen hat, ist im Verzug.
Vier Betriebskategorien unabhängig vom Gebiet
Unabhängig von der Gebietsausweisung gilt die Messpflicht im gesamten Bundesgebiet für bestimmte Arbeitsplätze mit besonderen Expositionsbedingungen: Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft entweichen kann; untertägige Arbeitsbereiche in Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen; Schaubergwerke und Schauhöhlen; sowie Radon-Kuranstalten. Wer einen solchen Betrieb führt, sollte die Pflicht auch dann prüfen, wenn die Gemeinde kein Radongebiet ist.
Und wenn der Wert über 300 liegt?
Dann beginnt ein klar getakteter Ablauf. Zunächst sind Maßnahmen zur Verringerung der Radonkonzentration zu setzen; anschließend muss die Überwachungsstelle deren Wirksamkeit durch eine Kontrollmessung überprüfen. Für beides zusammen bleiben 18 Monate ab Vorliegen des Messergebnisses. Wird der Referenzwert danach weiterhin überschritten, ist eine Dosisabschätzung durchzuführen und binnen vier Wochen der Behörde zu übermitteln.
Ein Unterschied zu Deutschland, den man leicht übersieht: Auch ein Ergebnis unter dem Referenzwert ist der Behörde mitzuteilen. Weitere Maßnahmen sind dann zwar nicht zu treffen, die Mitteilung entfällt aber nicht.
Neubauten: OIB-Richtlinie 3
In Radonschutz- und Radonvorsorgegebieten sind Aufenthaltsräume nach der OIB-Richtlinie 3 (2019) so herzustellen, dass kein gesundheitsgefährdender Radoneintritt aus dem Untergrund möglich ist; ausreichend ist die Einhaltung des Referenzwertes von 300 Bq/m³. Für die bautechnische Umsetzung verweisen die Erläuterungen auf die ÖNORM S 5280-2 „Radon — Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden".
Wichtig für die Praxis: Bauordnung ist Landessache. Ob und in welcher Fassung die OIB-Richtlinie 3 in Ihrem Bundesland verbindlich ist, unterscheidet sich — im Zweifel bei der Baubehörde des Landes nachfragen.
Privatgebäude: Empfehlung statt Pflicht
Für bestehende Wohngebäude gibt es keine Mess- oder Sanierungspflicht, auch nicht in Radonschutzgebieten. Es gibt eine klare Empfehlung — und in vielen Fällen ein Angebot: Die Österreichische Fachstelle für Radon stellt Privathaushalten unter bestimmten Voraussetzungen kostenlose Messgeräte zur Verfügung. Wie eine Messung abläuft, steht hier.