Zwei Kategorien, zwei Pflichten
Die Radonschutzverordnung teilt Österreich nicht in „betroffen" und „nicht betroffen", sondern in zwei Kategorien mit unterschiedlichen Folgen. In den 104 Radonschutzgebieten muss die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoß ermittelt werden — unabhängig von Branche und Betriebsgröße. In den Radonvorsorgegebieten, die weite Teile des Bundesgebiets abdecken, geht es dagegen um Neubauten: Aufenthaltsräume sind so herzustellen, dass kein gesundheitsgefährdender Radoneintritt aus dem Untergrund möglich ist. Alle Radonschutzgebiete sind zugleich Radonvorsorgegebiete.
Was in beiden Fällen gilt: Radon ist nach dem Rauchen der zweitgrößte Risikofaktor für Lungenkrebs, und die Konzentration im einzelnen Gebäude lässt sich aus keiner Karte ablesen. Das klärt nur eine Messung über mindestens sechs Monate.
Die Datengrundlage
Grundlage der Ausweisung ist das zweite Österreichische Nationale Radonprojekt: rund 50.000 Radonmessungen in Haushalten im ganzen Bundesgebiet, geografisch systematisch ausgewählt und über sechs Monate gemessen, je zur Hälfte im Winter- und im Sommerhalbjahr. Daraus wurde je Gemeinde ein Radon-Vorhersagewert modelliert; Gemeinden, deren Vorhersagewert über 300 Bq/m³ liegt, wurden als Radonschutzgebiet festgelegt.
Wir ordnen jede Adresse über ihre Koordinate der Gemeinde zu — der amtlichen Gemeindekennziffer, nicht dem Ortsnamen. Das Raster liegt bei 500 Metern Kantenlänge und stützt sich auf die Gemeindegrenzen des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen. Postleitzahl-Abfragen, wie sie im Netz verbreitet sind, schneiden Gemeindegrenzen und liefern in gemischten Gebieten falsche Ergebnisse.
Was auch diese Daten nicht leisten: eine Aussage über ein einzelnes Gebäude. Die Ausweisung beschreibt, womit in einer Gemeinde zu rechnen ist. Was in Ihrem Keller tatsächlich ankommt, hängt von Bausubstanz, Untergrund und Lüftung ab — und klärt nur eine Messung.